Förderungen Antrag

Stand November 2016

Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat ist eine Stiftung des privaten Rechts mit dem Sitz in Bonn und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie ist 1976 aus dem 1955 in Hannover gegründeten Mitteldeutschen Kulturrat e.V. hervorgegangen. Wissenschaftler, die aus der DDR umgesiedelt waren hatten ihn gegründet um auf die "unlösbare Bindung" aller Deutschen hinzuweisen, "das Trennende überwinden" zu helfen und "Vorarbeit für das Deutschland der überwundenen Spaltung“ zu leisten. Bis zur Wiedervereinigung hat die Stiftung in der Bundesrepublik öffentlich auf die gemeinsame Geschichte und Kultur aller Deutschen hingewiesen. Jetzt kann sie die kulturellen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.

Laut Satzung ist der Zweck der Stiftung "die länderübergreifende Pflege der mitteldeutschen Beiträge zur deutschen Kultur".

Sie kann keine Periodika, Zeitschriften, Forschungsarbeiten und bauliche Maßnahmen fördern.

Förderungsanträge müssen bis Ende Juni in der Geschäftsstelle vorliegen, wenn sie im folgenden Jahr Berücksichtigung finden sollen.

Dazu ist erforderlich:
Für Publikationen ein detaillierter Kostenvoranschlag mit Angaben über Ausstattung, Auflagenhöhe und Eigenfinanzierung von mindestens 20 Prozent.

Die Geschäftsstelle erteilt gern weitere Auskünfte.