Sie haben mit großer Aufmerksamkeit die Ziele der privatrechtlichen gemeinnützigen Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat (MKR) in der Satzung der Stiftung gelesen.
Sie haben auch an den fast unübersehbar gewordenen kulturellen Leistungen in Schrift, Wort und Bild eines immer größer gewordenen Kreises von Bürgern aus Mitteldeutschland und der Bundesrepublik insgesamt erkannt, wie engagiert und selbstlos ein Kreis von Kunstwissenschaftlern, Historikern, Philologen und Juristen zunächst seit 1955 als gemeinnütziger Verein und ab 1976 im Rahmen der Stiftung Leistungen für die Kulturgeschichte Mitteldeutschlands (Sachsen, Sachsen Anhalt, Thüringen) und darüber hinaus auch für die Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bereits während der politischen Spaltung Deutschlands und mit neuen Impulsen nach der Wiedervereinigung erbracht haben.
Sichtbare Zeichen dieses Engagements sind die Mitteldeutschen Jahrbücher für Kultur und Geschichte und der Kultur Report sowie die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlicher Tagungen.
Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes würden sich sehr freuen, wenn Sie im Sinne der Aufgaben des MKR bereit wären, Spenden zur Verfügung zu stellen, damit auch zu Zeiten geringer Kapitalerträge die Stiftung ihre Aufgaben umfassend erfüllen kann, und auch unvorhersehbare, aber fachlich wichtige Projekte berücksichtigt werden können. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen Autoren kulturell wertvolle Manuskripte zwar entworfen haben, ihnen aber Mittel zu einer Veröffentlichung nicht in einem ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Besondere Engpässe können dann entstehen, wenn Autoren unerwartet sterben und die Gefahr besteht, dass ein förderwürdiges Manuskript verloren geht.
Für die Erfüllung der gemeinnützigen Stiftungsaufgaben wäre es auch zu wünschen, dass dem MKR einmal Zuwendungen in Form einer Zustiftung gewährt würden. Zustiftungen fließen in das Kapital der Stiftung ein und stocken es dauerhaft auf. Die Kapitalerträge [Zinsen] aus einer Zustiftung dienen jährlich für die Erfüllung und Ergänzung materieller Aufgaben des MKR. Der Stifter wird jährlich über die Art der Verwendung der Erträge aus einer Zustiftung unterrichtet.
Größere Zustiftungen können auch so eingerichtet werden, dass deren Erträge unter dem Namen des Stifters für besondere zweckgebundene Projekte verwendet werden.
Spenden und Zustiftungen sind gemeinnützig. Sie unterliegen der amtlichen Stiftungsaufsicht beim regional zuständigen Regierungspräsidenten und bei dem zuständigen Finanzamt, damit sichergestellt ist, dass die Gemeinnützigkeit der Verwendung der Spenden und der Erträge aus Zustiftungen gewährleistet bleibt.
Spenden und Zustiftungen sind als gemeinnützige Zuwendungen für den Spender und Stifter steuerlich absetzbar.
Für vertrauliche Gespräche zur weiteren Information und für besondere Anfragen stehen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes zu jeder Zeit zur Verfügung.
Wir würden uns über Ihre Anfragen und positiven Entscheidungen freuen, Zuwendungen für die vielfältigen kulturellen Aufgaben des Mitteldeutschen Kulturrates zur Verfügung zu stellen.
Ihr Vorstandskollegium des MKR
Für Ihre persönlichen Fragen und Anliegen zum Thema Stiftung steht Ihnen Gabriele Bohl als Ansprechpartnerin jederzeit gerne zur Verfügung.