Der Stiftungsrat besteht aus 6 Mitgliedern für die Bundesländer:
Stand: 08. Oktober 2021
Berlin
Ratsmitglied: Prof. Dr. Rudolf Bentzinger
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Maik Reichel
Brandenburg
Ratsmitglied: Dr. Kathrin Pöge-Alder
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Dr. Uwe Czubatynski
Mecklenburg-Vorpommern
Ratsmitglied: Dr. Uwe Förster
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Dr. Jörg Meiner
Sachsen
Ratsmitglied: Manfred Linck, M.A.
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Dr. Susanne Mittag
Sachsen-Anhalt
Ratsmitglied: Dr. Michael Ludscheidt
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Dr. Irene Roch-Lemmer
Thüringen
Ratsmitglied: Dr. Ulrike Kaiser
Stellvertreter des Ratsmitgliedes: Ulrike Eydinger, M.A.
Aufgaben des Stiftungsrates
Dem Stiftungsrat steht die Entscheidung in allen wesentlichen Angelegenheiten der Stiftung zu. Ihm obliegt insbesondere:
- Die Auswahl des dann vom Vorstand anzustellenden Geschäftsführers.
- Die Genehmigung der Wirtschafts-, Stellen- und Arbeitspläne, des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichtes.
- Die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben Dritter im Sinne des § 4 Nr. 1 der Westvermögen-Zuführungsverordnung.
- Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens.
- Die Entlastung des Vorstandes der Stiftung.
- Die Änderung der Satzung.
- Die Auflösung der Stiftung.
- Für die Besorgung von Stiftungsaufgaben entstandene angemessene und nachgewiesene Auslagen werden nach den zulässigen Höchstsätzen des Einkommensteuergesetzes und verauslagte Reisekosten nach dem Bundesreisekostenrecht erstattet.
- Die Stiftung ist verpflichtet, die Mitglieder des Stiftungsrates angemessen gegen Schäden zu versichern, die diese bei Ausübung ihres Amtes durch fahrlässiges Handeln oder Nichthandeln verursachen können.
Lesen Sie die komplette Satzung des Mitteldeutschen Kulturrats